Beschluss: Ausbildung von SSDlern

28.01.2017

Der JRK-Landesausschuss beschließt:

Basierend auf dem verbindlichen Präsidiumsbeschluss auf Bundesebene hält das Badische Jugendrotkreuz an einer Erste-Hilfe-Ausbildung für Schlusanitäter*innen im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten fest.
Dies ist unabhängig von Finanzierungsmodellen oder Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung.

 

Darüber hinaus empfiehlt der LA Schulsanitäter*innen die kostenfreie Teilnahme an Helfergrundausbildungen (ganz besonders „Erweiterte Erste Hilfe“) und der Fachdienstausbildung Sanitätsdienst zu ermöglichen.

 

Zur Finanzierung der Ausbildungen empfiehlt die AG ein entsprechendes Budget im Bereich JRK/SSD zu kalkulieren und einzustellen, sodass die Teilnahme der Schüler*innen nicht von der aktuellen Ausstattung anderer Kostenstellen (Ausbildung, Bereitschaften o.ä.) abhängt, sondern unabhängig von diesen gesichert ist.
Begründung:
Schulsanitäter*innen stehen in ihren Schulen im Unterschied zu klassischen betrieblichen Ersthelfern oder Ersthelfern z.B. im Straßenverkehr nicht nur als einzelner Laie, sondern als Vertreter des DRK/JRK im Fokus der Wahrnehmung.
Von ihnen wird, unabhängig von der juristischen „Garantenstellung“, eine gewisse Qualität erwartet, die Ihnen auch Handlungssicherheit gibt und damit Ihr Erleben von Not- und Hilfssituationen positiv beeinflusst.

 

Damit wird eine Basis für eine positiv besetzte Kontaktaufnahme mit dem Roten Kreuz geschaffen, die mit dazu beitragen kann eine dauerhafte Bindung an die Ideale der Rotkreuzbewegung und damit an den Verband „Deutsches Rotes Kreuz“ zu festigen.

Darüber hinaus sind die Schüler*innen als Werbeträger innerhalb ihrer Peergroup, ihrem Klassenverband, ihrer Schule und ihrer Familie auf eine fundierte Ausbildung angewiesen, um den Verband positiv präsentieren zu können.

 

Ein eigenes Budget hilft dabei die Position im Verband klar zu definieren und verhindert finanzielle Konkurrenzsituationen. Dies verbessert unserer Ansicht nach die innerverbandliche Wahrnehmung von Schulsanitäter*innen und deren Aktivitäten.

 

 

Zitat aus Rundschreiben der JRK-Bundesleitung:
Am 19.03.2009 hat der DRK-Präsidialrat in Hannover einen für die JRK-Arbeit sehr wichtigen Beschluss gefasst. Nachdem bereits das DRK-Präsidium im September vergangenen Jahres auf Grundlage des Beschlusses der 1.JRK-Bundeskonferenz eine Empfehlung für die kostenlose Ausbildung von angehenden Schulsanitäter/-innen gegeben hat, wurde jetzt von Seiten der 19 Präsidenten der DRK-Landesverbände nachfolgendes beschlossen:

„Der DRK-Präsidialrat beschließt, nach §19,3 der DRK-Satzung, verbindlich, dass alle angehenden Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter im Deutschen Roten Kreuz durch die Untergliederungen kostenlos eine Erste-Hilfe-Grundausbildung erhalten und eine gültige Teilnahmebescheinigung bekommen, wenn sie sich anschließend aktiv im Schulsanitätsdienst einbringen.“

Zitatende
einstimmig angenommen.