Das Hauptamt erhält in Rücksprache mit der Landesleitung die Kompetenz, Veranstaltung nach Ermessen abzusagen oder umzuwidmen.
Mit einer Enthaltung angenommen.
Das Hauptamt erhält in Rücksprache mit der Landesleitung die Kompetenz, Veranstaltung nach Ermessen abzusagen oder umzuwidmen.
Mit einer Enthaltung angenommen.