Aktuelle Informationen zum Coronavirus und zur JRK-Arbeit

Die meisten Corona-Regeln sind am 03.04. ausgelaufen, auch in der Kinder- und Jugendarbeit, gibt es nun keine Regelungen mehr, an die man sich halten muss. Seit Mitte November ist auch die Isolationspflich für positiv auf Corona getestete Personen aufgehoben. Für unsere Veranstaltungen im Landesverband gilt dennoch weiterhin, dass Personen die positiv getestet wurden, nicht an unseren Veranstaltungen teilnehmen können. Erst dann, wenn sie einen negativen Test vorweisen können.

Der Landesjugendring hat auch Empfehlungen zum Umgang mit Corona herausgegeben, die wir Euch gerne weiterleiten und die wir unterstützen! Wir appellieren an ein besonnenes Verhalten.

 

Die Empfehlungen des Landesjugendrings:

Masken

Überlegt gemeinsam (auch mit eurer Gruppe), in welchen Situationen es sinnvoll ist eine Maske zu tragen und verfasst entsprechende Regelungen.

Testen

Einigt euch gemeinsam, in welchen Situationen Testungen bzw. Testkonzepte sinnvoll sind.

Hygienekonzepte und -standards

Bestehende Hygienekonzepte solltet ihr auf Eure besprochenen Regelungen anpassen und weiterhin verwenden. Da es aber keine Pflicht mehr gibt, gilt es hier auch keine bestimmte Form zu erfüllen und es kann auch eine gemeinsame Liste an Verhaltensweisen sein, die dann von allen Gruppenmitgliedern unterschrieben wird (wie ihr das vielleicht auch mit anderen Regeln bei Euch in der Gruppe handhabt). Überlegt daher ruhig gemeinsam welche Regeln ihr in Eurer Gruppe haben wollt, dass sich alle wohl fühlen. Hier findet ihr unsere Vorlagen für ein Hygienekonzept. Nutzt diese gerne und passt sie auf die Gegebenheiten vor Ort an.

Rechtliche Grundlage für Regelungen

Da es keine allgemeinen Regelungen mehr gibt gewinnt nun das Thema Hausrecht an Bedeutung. Auf Grundlage des Hausrechts könnt ihr als Anbieter Maßnahmen ergreifen, um die Störungen das Betriebs abwenden (beispielsweise eine Maskenpflicht). Die Ausgestaltung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Hausträgers. Achtung: Es gilt das Diskriminierungsverbot – eine 2G Regel kann unter Umständen als diskriminierend gewertet werden (achtet daher auf die Verhältnismäßigkeit). Diese Hausregeln können auch vertraglich festgehalten werden, beispielsweise indem ihr in Anmeldeunterlagen regelt, welche Schutzmaßnahmen bei Euch gelten und ihr hierfür das Einverständnis der Eltern einholt.

Wir hoffen aber, dass den juristisch Weg das Hausrecht durchzusetzen, niemand gehen muss. Sondern dass ihr im Gespräch mit den Eltern, Kindern und Jugendlichen Maßnahmen und Regeln definiert, die für alle passend sind. Wenn ihr aber Fragen habt oder es doch Probleme geben sollte, dann kommt gerne auf uns zu!

 

Weiterführende Informationen und allgemeine Infos zum Coronavirus SARS-CoV-2 findet Ihr hier. Wir bitten bei allen Informationen zum Virus die Quellen genau zu überprüfen und empfehlen die untenstehenden Links als verlässliche Informationsquelle: