Definition: Projektgruppe (PG)

27.07.2015

Definition:
Die Projektgruppen sichern die Qualität der Arbeit des JRK im Landesverband und unterstützen die Landesgeschäftsstelle bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen bezüglich der strategischen Ziele und Hauptaufgaben. Sie ermöglichen die Durchführung von zeitlich begrenzten Projekten.

Zusammensetzung:
Die Projektgruppen werden öffentlich ausgeschrieben. Alle Angehörigen des JRK sowie externe Interessierte können bei Interesse in den Projektgruppen mitarbeiten.
Die Mitglieder der Projektgruppen wählen eine ehrenamtliche PG-Leitung. Die PG-Leitung bleibt bis zur Auflösung der PG im Amt. Die Projektgruppen können von einer hauptamtlichen Kraft begleitet und unterstützt werden.

Einsetzung:
Die Projektgruppen werden durch die Landesleitung in Stellvertretung des LA gegründet und aufgelöst. Sie orientieren sich an den strategischen Zielen des Badischen Jugendrotkreuzes.
Jede Projektgruppe nimmt zu Beginn eine Zieldefinition vor. Nach Erreichen der Ziele kann sich die PG selbstständig auflösen.

Allgemein:
Falls eine AG- oder PG-Leitung frühzeitig ausscheidet, kann durch die JRK-Landesleitung eine kommissarische Vertretung ernannt werden. Spätestens am nächsten regulären Treffen der AG oder PG wird eine neue ehrenamtliche Leitung durch die Mitglieder nachgewählt.
Die Leitungen sind verpflichtet, dem JRK-Landesausschuss im Zuge seiner Sitzungen über die Ergebnisse und Entwicklungen der AGs und PGs zu berichten. Dies kann auf schriftlichem oder persönlichem Wege erfolgen.

Auf der JRK-Landesversammlung berichten die Leitungen oder in Vertretung der JRK-Landesausschuss von der Arbeit der AGs und PGs im vergangenen Jahr.