Definition: Arbeitsgemeinschaft (AG)

27.07.2015

Definition:
Die Arbeitsgemeinschaften sichern die Qualität der Arbeit des JRK im Landesverband. Sie unterstützen die Landesgeschäftsstelle bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen bezüglich der strategischen Ziele und Hauptaufgaben und sichern die Kontinuität der zentralen Arbeitsfelder der JRK-Arbeit.

Zusammensetzung:
Die Arbeitsgemeinschaften werden öffentlich ausgeschrieben. Alle Angehörigen des JRK und externe Interessierte können bei Interesse in den Arbeitsgruppen mitarbeiten.
Ausnahme hiervon sind die AGs GAGL und ND. Hier ist eine Bereitschaft zur Erlangung eines Teamerstatus Voraussetzung für eine aktive Mitarbeit.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften wählen eine ehrenamtliche AG-Leitung, der Zeitpunkt der Wahl und die Dauer der Amtsperiode orientieren sich an der Wahlperiode des Badischen Jugendrotkreuzes. Die Arbeitsgruppen sollen von einer hauptamtlichen Kraft begleitet und unterstützt werden.

Einsetzung:
Die Arbeitsgemeinschaften werden durch den JRK Landesausschuss gegründet und aufgelöst. Sie orientieren sich an den zentralen Arbeitsfeldern sowie den strategischen Zielen des Badischen Jugendrotkreuzes.

Allgemein:
Falls eine AG- oder PG-Leitung frühzeitig ausscheidet, kann durch die JRK-Landesleitung eine kommissarische Vertretung ernannt werden. Spätestens am nächsten regulären Treffen der AG oder PG wird eine neue ehrenamtliche Leitung durch die Mitglieder nachgewählt.
Die Leitungen sind verpflichtet, dem JRK-Landesausschuss im Zuge seiner Sitzungen über die Ergebnisse und Entwicklungen der AGs und PGs zu berichten. Dies kann auf schriftlichem oder persönlichem Wege erfolgen.

Auf der JRK-Landesversammlung berichten die Leitungen oder in Vertretung der JRK-Landesausschuss von der Arbeit der AGs und PGs im vergangenen Jahr.