Beschluss: Teilnahme Hauptamtlicher Mitarbeiter/innen an Sitzungen

15.09.2013

Soweit wie möglich sollen hauptamtliche Mitarbeiter/innen bei Klausurtagungen teilnehmen. An regulären LA-Sitzungen sollen zumindest die jeweils beteiligten Mitarbeiter/innen teilnehmen.
Darüber hinaus dürfen sie jederzeit teilnehmen und Themen und Vorlagen einbringen.
Einstimmig angenommen.