Beschluss: Nachrückerverfahren für die Delegierten der Bundeskonferenz

03.12.2011

Wenn ein gewählter Delegierter für die Bundeskonferenz an der jeweiligen Bundeskonferenz nicht teilnehmen kann wird zuerst der LA angefragt, ob von dessen Mitgliedern jemand nachrücken möchte. Ist dies nicht der Fall können andere Interessenten eingeladen werden bzw. folgt eine Ausschreibung an die Kreisverbände.